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12.11.09 16:32 Alter: 298 Tage

Umsetzung EU-Mehrwertsteuerrichtlinien zum 01.01.2010

Kategorie: MESONIC

 

Für sonstige Leistungen ins EU-Ausland muss zukünftig nach Empfängern unterschieden werden:

 

 

  • Bei Leistungen an Unternehmen ist der im Ausland ansässige Auftraggeber Steuerschuldner
    (Empfängerortprinzip).
  • Ist der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer oder eine Privatperson, so gilt als Ort der
    sonstigen Leistung der Sitzort des leistenden Unternehmers bzw. dessen Betriebsstätte.
  • Damit verbunden müssen sonstige Leistungen in die Zusammenfassende Meldung
    aufgenommen werden.
  • Es wird empfohlen, auf den Rechnungen einen Hinweis bzgl. des Übergangs der
    Steuerschuld anzudrucken.

 

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie bei der MESONIC Software GmbH.

 

Für Fragen bezüglich der Umsetzung innerhalb der MESONIC WINLine stehen wir gerne zur Verfügung.
Anfragen unter ERPSupport@smc-it.de oder Tel. +49 821 720 62-555.

 

Bei inhaltlichen Fragen zu den Gesetzesänderungen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.