Die E-Rechnung kommt

Die elektronische Rechnung wird in Deutschland Pflicht

Während die elektronische Rechnung (eRechnung) in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern (B2G) bereits seit einiger Zeit verpflichtend ist, soll diese Pflicht nun auch auf den Bereich des Geschäftsverkehrs zwischen Unternehmen (B2B) ausgeweitet werden. Dies soll u.a. beinhalten, dass Unternehmen Rechnungen ab € 250,- elektronisch empfangen, verarbeiten, senden und archivieren sollen.

Zwar ist zurzeit nicht klar, zu wann die eRechnung wirklich kommen wird, dass sie aber kommt, gilt als gesichert.

Welche Voraussetzungen muss eine elektronische Rechnung künftig erfüllen?

Die EU-Richtlinie 2014/55/EU legt fest, dass die Rechnungsinhalte in eRechnungen in einem strukturierten und maschinenlesbaren Datensatz vorliegen müssen. So ist die durchgängig digitale und medienbruchfreie Bearbeitung der Rechnung von ihrer Erstellung bis zur Auszahlung gesichert. Das Datenformat muss dabei der europäischen Norm EN16931 entsprechen.

Eine elektronische Rechnung (eRechnung) ist danach eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht – eine Rechnung im PDF-Format erfüllt diese Voraussetzung nicht.

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